Preise und AGB´s

Hundehotel:  

Mo - So        € 45,00

Feiertag       € 60,00

Für den Zweithund berechnen wir € 30,00 für alle Tage/pro Tag.

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Welpen und Junghunde, die der besonderen Aufsicht bedürfen, bezahlen grundsätzlich einen Aufschlag pro Tag von € 10,00 zu den o.g. Preisen.

Bring- und Abholtage werden voll berechnet.

Alle Preise gelten exklusive Futter, inklusive Leckerchen.

Alle Preise beinhalten  2 große Gassi-Gänge, rund-um Familienanschluss und Aufenthalt in unserem Haus, Freilauf im Garten, geistige Auslastung, Regeln, Ruhephasen, Fellpflege und evtl. Medikamentengabe.

Notwendige Fahrten zum Tierarzt oder auf Wunsch auch Fahrten zum Hundefriseur werden mit € 0,70 pro km in Rechnung gestellt. Außerdem ist eine Stundenpauschale an Hunde-Freude von € 30,00 zu entrichten.

 

Pensionsvertrag zum Download:

  

 

Check in - Check out nur nach vorheriger Absprache:

Mo - Fr von 9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr

Sa von 9.00 - 11.00 Uhr

Sonn- und Feiertage: Ruhetag: Kein Bringen und kein Abholen von Hunden!

  

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AGB`s:

Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages mit dem Hunde Freude Hundehotel und Hundetagesstätte  kommt der Vertrag verbindlich zustande. Den schriftlichen Vertrag händigen wir Ihnen gern persönlich aus oder schicken ihn per Email.
Bei allen Buchungen kommt der verbindliche Vertrag durch das ausmachen eines Termins per Telefon oder die Zusage per E-mail ebenfalls zustande. Bei Nichtabsage oder nicht fristgerechter Absage wird der gesamte Betrag für den Termin berechnet.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Einheiten. 

Nach Eingang der verbindlichen Reservierung halten wir fix einen Platz für Ihren Hund für die angegebene Zeit frei. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einer Absage oft nicht so schnell einen Ersatz finden. Deshalb behalten wir uns vor, bei Absage innerhalb von 4 Wochen vor Einzug in die Pension, 30 Prozent der Pensionskosten zu berechnen. Bei Absage innerhalb von 2 Wochen vor Einzug sind 50 Prozent der Pensionskosten zu zahlen und bei Absage innerhalb von einer Woche ist der gesamte Betrag fällig.

  1. Pensionsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension Hunde Freude wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension Hunde Freude weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind.  Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension Hunde Freude gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Hunde-Freude Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Pension Hunde Freude einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Die Hundepension Hunde Freude gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen. Außerdem sichert die Pension Hunde Freude mindestens 2 große Gassi-Gänge für die zu betreuenden Hunde zu.

1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension Hunde Freude der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension Hunde-Freude eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.

1.7 Der Hundehalter haftet für Schäden am Interiör, Einrichtungsgegenständen, Gebäude und Garten der Hunde Pension Hunde Freude, die durch seinen Hund verursacht wurden.

2. Tierarztkosten/Tierheim/Krankheiten

2.1. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension Hunde Freude berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Hunde Freude übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).

Voraussetzungen zur Aufnahme des Hundes in Villa Hunde Freude:

  • Gültiger Impfschutz und regelmäßige Entwurmung, Zecken- und Flohschutz
  • Gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Sozialverträglichkeit gegenüber anderen Hunden und Menschen
  • Unkastrierte Rüden werden nicht aufgenommen

Sollte eine Schließung des Hundehotels durch eine ansteckende Krankheit oder eingeschleppte Parasiten notwendig werden, sind Folgekosten (z.B. Unterbringung der Hunde an anderen Orten, Anmietung eines Trainingsplatzes) und Umsatzeinbußen vom Halter des verursachenden Hundes in voller Höhe zu ersetzen. Dies gilt ebenso für evtl. Tierarztkosten, falls andere Hunde angesteckt werden.

2.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 5 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Pension Hunde-Freude ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

2.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension Hunde-Freude übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

2.5 Der Pensionspreis ist bei Neukunden im Voraus und in bar zu entrichten und wird bei Altkunden nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet. 

2.6. Bilder und Videos

Der Hundehalter ist einverstanden, dass Bilder und Videos des Hundes im Internet, Presse, Buchform und anderen Medien veröffentlicht werden und tritt die Eigentumsrechte an diesen Bildern an Martin Lindhof hab.

  1. Haftung

Die Pension Hunde Freude schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  1. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Streichung einzelner Passagen in diesen AGB ist nicht statthaft und gilt als nicht erfolgt, sofern diese Streichung nicht von Martin Lindhof gegengezeichnet wurde.

  1. Gerichtsstand und Gültigkeit

Gerichtsstand ist Holzminden. Diese Fassung ist gültig ab 01.01.2024 und ersetzt alle vorherigen Fassungen.

 

 

Wir gendern nicht und bitten das zu berücksichtigen. Mit der Bezeichnung Hundehalter darf sich also auch die Hundehalterin angesprochen fühlen.